Regelwerk Bremswagenziehen Wachstein

  1.  Allgemeines
  2. Technisches Regelement der Bauerklassen
  3. Umweltschutzregeln

I.Allgemeines

Sicherheit

Es sind eine Vielzahl verschiedener Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Während des Ziehens steht Sicherheit bei jedem immer an erster Stelle.

Jeder ist für die Sicherheit mitverantwortlich. Der Veranstalter, die Fahrer und die Zuschauer müssen zusammenarbeiten, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.

Gewährleistungsausschluss

Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sports teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.

Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regel gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.

Nichts in diesem Reglement kann als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden.

Haftungsausschlussklausel

Der Veranstalter haftet nicht für evtl. entstandene Schäden an Schleppern und Verletzungen

oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

Allgemeine Hinweise

  1. Starten dürfen nur Fahrer mit einer gültigen Fahrerlaubnis und gültigem Versicherungsschutz. Rote Nummern sind aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt.
  2. Jeder Schlepper muss einen GS-geprüften Umsturzbügel oder eine Sicherheitskabine besitzen.
  3. Grundsätzlich keine Gewichte in der Kabine.
  4. Verlieren der Gewichte auf der Bahn führt zur Disqualifikation.
  5. Gewichte hinter der Anhängerkupplung  sind nicht zulässig.
  6. Anhängepunkte: TÜV abgenommenes Zugmaul an serienmäßiger Befestigung ohne Umlenkung. Die Anhängehöhe darf maximal 1 m betragen.
  7. Jeder Schlepper darf nur einmal je Klasse starten
  8. Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  9. Das Warmlaufen der Fahrzeuge ist nur im Stand gestattet.
  10. Die Startnummer ist so anzubringen, dass sie während des Ziehens vom Regiewagen zu lesen ist.
  11. Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z B Schaufel, Gabel etc angebaut sein.
  12. Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt.
  13. Das Schalten während des Ziehens ist nur per Lastschaltung erlaubt. Kuppeln während des Zuges führt zur Disqualifikation.
  14. Das „Eingraben“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet, bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
  15. Beifahrer sind nur in geschlossen Kabinen gestattet.
  16. Den Anweisungen der Bahnbediensteten ist unbedingt Folge zu leisten.
  17. Verliert ein Schlepper Öl, Kühl- und Bremsflüssigkeit, trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.
  18. Es ist während des Wettkampfes verboten, alkoholische Getränke zu sich zu nehmen.
  19. Alkoholisierten Starten wird die Starterlaubnis verweigert.
  20. Vor dem Start ist zuerst die Kette vom  Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung oder lockerer Kette erfolgt die Disqualifikation.
  21. Verlässt der Schlepper während des Ziehens die festgelegte Strecke, so wird der Zugvorgang sofort abgebrochen. Es folgt die Disqualifikation!

II.Technisches Reglement für Bauernklassen

  1. Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
  2. Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein. Zum Motor gehört auch die Einspritzpumpe.
  3. Der Traktor muss angemeldet sein und gültigen TÜV haben.
  4. Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
  5. Allrad darf eingeschaltet werden. Die Zahl der angetriebenen Achsen laut Fahrzeugschein oder Brief darf nicht verändert werden.
  6. Die Motordrehzahl darf die in den Fahrzeugpapieren angegebenen Nenndrehzahl nicht überschreiten.
  7. Es ist nur Gummibereifung erlaubt.
  8. Die Zugverbindung zum Bremswagen erfolgt über ein TÜV-abgenommenes Zugmaul.
  9. Der Winkel der eingehängten Zugkette zum Boden sollte 25° nicht überschreiten.
  10. Das Zugmaul muss in alle Richtungen starr sein und entsprechend stabil befestigt sein.

III:Umweltschutzregeln

  1. Alle aus einem Fahrzeug ausgelaufene Flüssigkeiten müssen in einem speziell dafür konstruierten, an dem Fahrzeug montierten Behälter so aufgefangen werden, das diese Flüssigkeiten nicht ins Erdreich gelangen können
  2. Verliert ein Schlepper trotzdem Öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit, so trägt der Fahrer bzw. der Halter die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bodens.